Harry Potter et les Reliques de la MortWir berichteten vor drei Tagen, dass ein französischer Teenager angeklagt werden sollte, weil er illegal den amerikanische Orginalband in seine Heimatsprache Französisch übersetzt und online gestellt hat.

Der Junge wollte mit der Übersetzung kein Geld verdienen und hat sie jedem zugänglich gemacht. Die Ermittler waren von der „fast professionellen“ Übersetzung des Jungen überrascht.


Nun entschied sich der französische Verlegers Gallimard und J.K. Rowling den Jungen nicht zu verklagen. Auch eine Entschädigung des Jungens lehnten beide Parteien ab. Somit hat der Junge noch einemal Glück im Unglück gehabt.

Der Verleger bekräftigte noch einmal: „Es sollen nur professionell organisierte Übersetzungs-Netzwerke angeklagt werden, die dadurch direkt oder indirekt vom öffentlichen Interesse profitieren“, keine Fans.

Die richtige Übersetzung soll ein Tag vor der deutschen Übersetzung, also am 26 Oktober 2007, unter dem Titel: Harry Potter et les Reliques de la Mort erscheinen.


Quelle: http://www.france24.com

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